Donnerstag, 17. Juli 2014

Dänemark ändert Hundegesetz

2010 hat die dänische Regierung ein sehr strenges Hundegesetz eingeführt. Die Folge war, dass sich viele Hundebesitzer zweimal überlegten in das Land auf Urlaub zu fahren. Mit 1.Juli traten nun aber einige Änderungen in Kraft, die Hundebesitzern mehr Sicherheit bieten. Bislang hatten Landbesitzer das Recht Hunde nach einer Ermahnung zu erschiessen, wenn sie diese als verwildert oder streunend ansagen. Das ist nun verbiten, allerdings können dem Hundebesitzer Kosten in Höhe von bis zu 270 Euro drohen, sofern sich der Vierbeiner wiederholt auf dem fremden Grundstück herumtreibt.
Geändert wurde auch, dass nicht mehr die Polizei alleine entscheidet, ob ein Hund nach einem Biss eingeschläfert wird. Nun hat der Halter das Recht auf einen sachkundigen Gutachter. Keine Änderungen giubt es für das Verbot von 13 Hunderassen. Jedoch ist der reine Transit mit Vierbeinern der verbotenen Rassen auch künftig erlaubt.
Informationen zum Gesetz und der Rasseliste finden sich HIER

2 Kommentare:

  1. Was an der ganzen Sache immernoch ärgerlich ist (und weshalb z.B. Tasso immernoch davon abrät mit Hunden nach Dänemark zu reisen), ist dass leider nirgendwo festgelegt ist, was denn nun ein "sachkundigen Gutachter" sein soll, d.h. bisher durfte die Polizei ja entscheiden, ob ein Hund beschlagnahmt/eingeschläfert werden sollte - jetzt könnte die Polizei immernoch jeden X-Beliebigen Deppen als Gutachter zu Rate ziehen, der keinerlei Qualifikationen dafür aufweist, da der "sachkundige Gutachter" ja nicht weiter definiert wird. Geändert hats ich bis jetzt also eigentlich leider garnicht so viel. :(

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