Die Schweizerische Tierschutzverordnung wurde vom Bundesrat revidiert und mit 1.Januar 2014 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Verboten sind seither alle Halsbänder dieSchmerzen zufügen könnten. Dazu gehört eben beispielsweise das Zughalsband ohne Stopp.«Es dürfen auch keine 
Mittel verwendet werden, die den Hund am Bellen oder an sonstigen 
Lautäusserungen hindern», wird Regula Kennel, Sprecherin im Bundesamt 
für Veterinärwesen (BVET) in einem Artikel von SRF zitiert. Darüber hinaus ist auch der Einsatz von Sprühhalsbändern mit Duftessenzen verboten worden.
 Halsbänder, die mit Luftstössen oder mit Wasserstrahl funktionieren, 
sind weiterhin erlaubt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Website der Stiftung für das Tier im Recht.
Hallo Barbara
AntwortenLöschenSo wie es aussieht, dürfen sie weiterhin verkauft werden.
Man darf sie einfach nicht verwenden :-)
Gruess
Neschko
Danke für den Input ;)
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