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doppelte Wolfskralle (Quelle: Google) |
Anhand des Namens könnte man denken, auch Wölfe hätten diese Kralle. Dem ist aber nicht so.
In der Schweiz darf diese Kralle aus ästhetischen Gründen nicht entfernt werden. Jedoch wäre es aus gesundheitlichen Gründen erlaubt, da halt doch öfters ein Hängenbleiben mit dieser Kralle droht. Dies trifft vorallem dann zu, wenn sie ohne knöcherne Verbindung nur in der Haut hängt.
Auch Pepito hat an den Hinterläufen doppelte Wolfskrallen. Ich schneide sie immer zurück, da sie sich jeweils etwas abschälen und so noch eher zum Hängenbleiben neigen. Glücklicherweise hatten wir bisher nur einen Vorfall mit dieser Kralle und so kommt bei mir aktuell auch keine Entfernung in Frage.
An den Vorderläufen gibt es ebenfalls eine Kralle die den Boden nicht berührt. Diese wird jedoch nicht als Afterkralle bezeichnet sondern ist die erste Zehe und entspricht beim Menschen dem Daumen. Diese Kralle besitzen alles Hunde.
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