Bei vielen steht der Urlaub unmittelbar bevor. Kein Wunder flüchten bei dem Regenwetter viele ins sonnige Ausland. Damit dem Urlaubsglück nichts im Wege steht, sollte der Hund während der Autofahrt gut gesichert werden. Für Menschen gilt Gurtpflicht und da Vierbeiner als Ladung betrachtet werden, müssen sie ausreichend gesichert werden. Sonst können auch Strafen drohen.
Die Notwendigkeit einer Sicherung lässt sich anhand eines Rechenbeispiels einfach demonstrieren: Dem ungesicherten Hund droht nicht nur eine Verletzungsrisiko, sondern er wird auch für die Fahrzeuginsassen eine Gefahr. Bei einem Aufprall von 50 km/h würde ein Hund mit
dem Dreissigfachen seines Körpergewichts durch den Innenraum fliegen.
Dabei würde ein 20 kg schweres Tier mit über einer halben Tonne Last
aufprallen.
Doch wie kann der Hund im Auto am besten gesichert werden? Mit Geschirr und Leine, in einer Box oder mit einem Trennetz? Der Touring-Club-Schweiz hat einen Hunde-Dummy-Crashtest durchgeführt. Die Zusammenfassung gibt es
Hier. Das Resumee des Tests: Punkto Sicherheit schneidet die Metallbox am besten ab, eher ungeeignet sind Trennnetz und Schondecke. Einen ähnlichen Test hat auch der österreichische
ÖAMTC durchgeführt.
Die gesetzliche Grundlage in der Schweiz lautet: Tiere gelten nicht mehr
als Sache. Der Bundesrat hat die Änderung des ZGB, des OR und des SchKG
über den «Grundsatzartikel Tiere» auf den 1. April 2003 in Kraft
gesetzt. Die Bestimmungen für den Transport eines Vierbeiners finden
sich im Strassenverkehrsgesetz: Art.30 (SVG); Mitfahrende, Ladung -
Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen,
dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen
kann. Dies betrifft auch an Bord mitgeführte Tiere, die den Lenker
stören oder gefährden könnten. Nichtbeachtung kann - auch in den meisten
europäischen Staaten - mit einer Busse bestraft werden. Darüber hinaus
besagt das Tierschutzgesetz (TSchG), 4.Abschnitt: Tiertransporte,
Art.15: 1.Tiertransporte sind schonend und ohne unnötige Verzögerung
durchzuführen. Die Fahrzeit ab Verladeplatz beträgt höchstens sechs
Stunden.
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